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Street View Datenschutz und rechtliche Fragen

Aufnahmen in der Öffentlichkeit

Unsere Fahrzeuge sind leicht als Street View-Fahrzeuge erkennbar. Street View enthält Fotos, die dem entsprechen, was jedermann auf der Straße sehen kann. Die Fotos werden ausschließlich an öffentlichen, frei zugänglichen Orten angefertigt. In Einzelfällen befahren wir auch privates Gelände wie z. B. das Disneyland Paris sofern uns der Eigentümer dies ausdrücklich erlaubt hat. Straßenbilder mit Passanten werden zulässigerweise angefertigt und veröffentlicht, seit es die Fotografie gibt, und sind heute allgegenwärtig in Zeitungen, dem Fernsehen und dem Internet.

Unkenntlichmachung von Menschen und Autokennzeichen

Wir verwenden weder Film- noch Videomaterial, sondern ausschließlich Fotos. Street View ist vielmehr die Darstellung von Straßenbildern, die der Orientierung dienen sollen. Da die Bilder bei Tageslicht angefertigt werden müssen, um eine ausreichende Qualität zu erreichen, lassen sich zufällige Aufnahmen von Passanten nur sehr schwer vermeiden.

Bei der Entwicklung von Street View ist Ihre Privatsphäre stets unsere höchste Priorität. Deshalb werden Gesichter und Autokennzeichen auf den Street View-Bildern, wo sie erkennbar sind, automatisch von unserer Technologie noch vor der Veröffentlichung unkenntlich gemacht. Sollten Sie jedoch Gesichter oder Autokennzeichen finden, die wir übersehen haben, oder falls Sie aus persönlichen Gründen Einwände gegen einzelne Bilder haben, können Sie uns das einfach mitteilen.

Vor der Veröffentlichung in Deutschland
Antrag auf Unkenntlichmachen eines Bildes

Wenn Sie nicht möchten, dass Ihr Haus oder Grundstück in Street View veröffentlich wird, dann nutzen Sie bitte unseren Online-Dienst zur Unkenntlichmachung. Beachten Sie, dass Sie diesen Dienst nur nutzen können, wenn Sie eine E-Mail Adresse besitzen. Sollten Sie keine E-Mail Adresse haben, schicken Sie Ihren Antrag bitte auf dem Postweg an unsere Adresse:Google Germany GmbH, betr.: Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg. Die Google Germany GmbH wird die Nachricht an die Google Inc. weiterleiten. Die Daten, die Sie uns im Zusammenhang mit Ihrem Antrag übermitteln, werden sicher verwahrt und selbstverständlich ausschließlich zu dem Zweck verwendet, Ihren Antrag zu bearbeiten. Dazu gehören auch Maßnahmen zur Verhinderung des Missbrauchs der Antragsmöglichkeiten. Nach abschließender Bearbeitung der Anträge erfolgt eine Verwendung der Daten nur noch zu dem Zweck der Dokumentation der ordnungsgemäßen Bearbeitung. Eine Löschung der Daten erfolgt - wie mit deutschen Datenschutzbehörden abgestimmt - im Rahmen der gesetzlichen Verjährung etwaiger Ansprüche.

Wie ist das Verfahren bei Widersprüchen, die vor der Veröffentlichung eingelegt werden?

Sobald Sie Ihren Widerspruch über die Funktion zur Unkenntlichmachung von Häusern bzw. Grundstücken bei uns eingereicht haben, erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail, in der die Angaben aus Ihrem Antrag noch einmal für Sie zusammengefasst sind. Außerdem enthält die E-Mail einen Link zu einer Website, auf der Sie den Verifizierungscode eingeben müssen, den wir Ihnen zuvor per Post zuschicken werden. Mit der Eingabe des Verifizierungscodes ist Ihr Antrag vollständig. Möglicherweise kontaktieren wir Sie auch über die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse, falls wir zur Bearbeitung Ihres Antrags weitere Informationen benötigen.

Street View-Bilder sind nicht in Echtzeit und ohne Zeitangabe

Street View beinhaltet keine Videoaufnahmen, sondern wird aus einzelnen Fotos zusammengesetzt. Die Fotoaufnahmen erfolgen tagsüber bei ausreichenden Lichtverhältnissen. Da die Bearbeitung der Fotos vor der Online-Veröffentlichung wenigstens einige Monate in Anspruch nimmt, sind die Bilder, die Sie auf Street View bei der Veröffentlichung sehen können, mehrere Monate oder Jahre alt. Die Aufnahmen werden ohne eine genaue Zeitangabe veröffentlicht.

Nach der Veröffentlichung in Deutschland
Unkenntlichmachung eines Bildes - “Ein Problem melden”

Gesichter und Autokennzeichen werden auf den Street View-Bildern, wo sie erkennbar sind, automatisch von unserer Technologie noch vor der Veröffentlichung unkenntlich gemacht. Sollten Sie jedoch Gesichter oder Autokennzeichen finden, die wir übersehen haben, oder falls Sie aus persönlichen Gründen Einwände gegen einzelne Bilder haben, können Sie uns das einfach mitteilen. Dafür werden wir Ihnen bei der Einführung von Street View in Deutschland ein Tool zur Verfügung stellen, mit dem Sie solche Bilder direkt in Street View markieren und melden können:

Gehen Sie wie folgt vor, wenn Sie in Street View ein Bild mit unerwünschtem Inhalt gefunden haben:

  1. Rufen Sie das entsprechende Bild in Street View auf.
  2. Klicken Sie auf Ein Problem melden am linken unteren Rand des Bildfensters.
  3. Füllen Sie das Formular aus und klicken Sie auf "Übermitteln".

Das war es auch schon. Wir werden Ihre Meldung umgehend bearbeiten.

Wer kann Widerspruch einlegen?

Das Datenschutzrecht schützt nur natürliche Personen. Anträge auf Unkenntlichmachung können daher grundsätzlich nur von natürlichen Personen eingelegt werden, die in eigener Sache handeln. Eine Stellvertretung ist aber selbstverständlich zulässig, wenn eine entsprechende Vertretungsmacht besteht. Das bedeutet z.B., dass eine GmbH keinen Antrag in Bezug auf ihre Firmengebäude stellen kann und Gemeinden keine Anträge in Bezug auf öffentliche Gebäude oder kollektiv für alle ihre Bürger stellen können, es sei denn, sie wurden dazu konkret von jedem einzelnen Bürger bevollmächtigt. Bei Wohngebäuden können sowohl Eigentümer als auch Mieter einen Antrag auf Unkenntlichmachung stellen. Sollten im Einzelfall bei Street View trotz der eingesetzten technischen Maßnahmen Personen zu identifizieren sein, kann jedermann dies Google melden.

Bezieht sich die Widerspruchsmöglichkeit nur auf Wohngebäude?

Grundsätzlich ja. Firmengebäude oder öffentliche Gebäude stehen regelmäßig nicht im Eigentum natürlicher Personen und werden auch nicht von diesen bewohnt.

Bezieht sich die Widerspruchsmöglichkeit nur auf Straßenansichten oder auch auf Luftbilder?

Der Antrag auf Unkenntlichmachung der Abbildung eines Hauses/eines Grundstückes aus der Straßenperspektive in Street View führt nicht zur Unkenntlichmachung von Abbildungen desselben Hauses/Grundstückes auf Luftbildern in anderen Google-Produkten (wie Google Maps und Google Earth). Eine Unkenntlichmachung auf Luftbildern ist nicht Gegenstand der Absprachen mit den Datenschutzbehörden, die sich ausschließlich auf die Straßenansichten in Street View beziehen. Google verwendet in Google Maps und Google Earth von Dritten rechtmäßig aufgenommene und vertriebene Luftbilder, wie sie auch von zahlreichen anderen öffentlichen und privaten Anbietern bereit gestellt werden.

Ist Street View rechtmäßig?

Google hat die Rechtmäßigkeit von Street View bereits vor dem Start des Projekts in Deutschland im Jahre 2008 sorgfältig untersucht. Es gibt mittlerweile eine Vielzahl von juristischen Stellungnahmen, welche die Rechtmäßigkeit von Street View bestätigen, so z.B. vom Institut für Rechtsinformatik der Leibniz Universität Hannover.

Es gibt in Deutschland auch bereits eine Reihe von Gerichtsurteilen, die ähnliche Dienste für zulässig hielten.

Dialog mit den Datenschutzbehörden

Google hat ausführliche Gespräche mit den deutschen Datenschutzbehörden geführt. Ergebnis dieser Gespräche ist eine Einigung über einen Katalog von Maßnahmen zum Schutz der Privatssphäre. Soweit diese Maßnahmen nicht bereits ohnehin für Street View vorgesehen waren, werden sie derzeit umgesetzt.

Darüber hinaus hat sich Google mit der sogenannten Artikel 29 Datenschutzgruppe - dem Zusammenschluss der obersten Datenschutzbehörden der Mitgliedsstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft – darauf verständigt, dass Google alle Bilder von Personen und Kfz- Kennzeichen, die automatisch unkenntlich gemacht wurden (also unabhängig von einem Widerspruch), innerhalb eines Jahres nach Veröffentlichung auch in den zugrundeliegenden Rohdaten dauerhaft unkenntlich macht.

Sind die Fahrten für Street View eine Sondernutzung im Sinne des Straßenrechts?

Die Street View Fahrzeuge nehmen bei den Aufnahmen wie alle anderen Verkehrsteilnehmer am Straßenverkehr teil, ohne diesen zu behindern. Selbstverständlich beachten die Fahrer das Straßenverkehrsrecht und fahren nicht langsamer als vorgeschrieben. Die Fahrten sind daher straßenrechtlicher Gemeingebrauch und keine Sondernutzung, wie zahlreiche wissenschaftliche Stellungnahmen zu diesem Aspekt von Street View bestätigen.

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