Datenschutz

Wir legen großen Wert auf Datenschutz und Sicherheit. Das Street View-Team achtet bei der Aufnahme von Street View-Bildern gezielt darauf, dass der Datenschutz und die Anonymität einzelner Personen gewahrt bleiben. So werden zum Beispiel Gesichter und Nummernschilder unkenntlich gemacht. Falls Sie ein Bild sehen, das geschützt oder dessen Inhalt überprüft werden sollte, setzen Sie sich einfach mit dem Street View-Team in Verbindung. Weitere Informationen erhalten Sie in diesem Video oder in den unten stehenden Abschnitten.



Datenschutzmaßnahmen

Es werden nur öffentliche Bilder bereitgestellt

Street View enthält Bilder, die von öffentlichen Straßen aus gemacht wurden. Sie sehen nichts, was Sie nicht auch bei einer Fahrt oder einem Spaziergang durch die Straßen sehen würden. Bilder dieser Art sind in den verschiedensten Formen für viele Städte rund um den Globus verfügbar. In einigen Fällen arbeitet Google mit Unternehmen wie Disneyland Paris zusammen, die ihr Gelände für Street View-Aufnahmen zur Verfügung stellen.

Street View-Bilder sind keine Echtzeitbilder

Unsere Bilder zeigen das an, was mit unseren Fahrzeugen an bestimmten Orten zu einem bestimmten Zeitpunkt aufgenommen wurde. Die Bearbeitung der Fotos vor der Online-Veröffentlichung nimmt einige Monate in Anspruch. Dies bedeutet, dass die auf Street View veröffentlichten Fotos mehrere Monate oder Jahre alt sein können.

Menschen und Autokennzeichen werden unkenntlich gemacht

Wir haben ein hochmodernes Tool entwickelt, um Gesichter und Autokennzeichen auf allen Street View-Bildern unkenntlich zu machen. Wenn auf einem unserer Bilder ein erkennbares Gesicht (wie beispielsweise ein Passant auf dem Gehweg) oder Autokennzeichen abgebildet ist, werden diese mithilfe des Tools automatisch unkenntlich gemacht, um eine Identifizierung auszuschließen. Falls bei dieser automatischen Unkenntlichmachung etwas übersehen wurde, können Sie uns dies melden.

Probleme melden

Auf Antrag werden bestimmte Bilder unkenntlich gemacht

Mithilfe leicht zugänglicher Tools können Nutzer die Unkenntlichmachung von Bildern beantragen, auf denen die Nutzer selbst, ihre Familienangehörigen, ihr Auto oder ihr Haus zu sehen sind. Zusätzlich zur automatischen Unkenntlichmachung von Gesichtern und Autokennzeichen machen wir auch ein ganzes Auto, ein Haus oder eine Person vollständig unkenntlich, wenn ein Nutzer einen entsprechenden Antrag stellt. Sie können auch Bilder entfernen lassen, auf denen unangemessener Inhalt wie etwa Nacktheit oder Gewalt zu sehen ist.

Problem melden

Ein Problem melden

Sollten Sie ein Bild finden, auf dem weitere Stellen unkenntlich gemacht werden sollen, oder ein Bild mit Ihrer Meinung nach unangemessenem Inhalt, gehen Sie wie folgt vor:

  1. Rufen Sie das entsprechende Bild in Street View auf.
  2. Klicken Sie rechts unten im Bildfenster auf "Ein Problem melden".
  3. Füllen Sie das Formular aus und klicken Sie auf "Übermitteln".

Das war es auch schon. Wir werden Ihre Meldung baldmöglichst bearbeiten.

Datenschutz-Kodex für Geodatendienste



Zur Wahrnehmung seiner gesellschaftlichen Verantwortung hat Google gemeinsam mit anderen Anbietern den Datenschutz-Kodex für Geodatendienste erarbeitet und unterzeichnet.

Durch den Kodex wird eine zentrale Anlaufstelle für Nutzer von Geodatendiensten geschaffen. Auf der Website www.geodatendienstekodex.de können Sie erfahren, wie die Dienste funktionieren, ob Ihre Stadt erfasst ist, ob neue Aufnahmefahrten geplant sind und welche Rechte Sie haben.

Die Unterzeichner des Kodex verpflichten sich,

  • größtmögliche Transparenz über die Dienste herzustellen
  • eine zentrale Informations- und Widerspruchsstelle einzurichten
  • eine Datenschutzerklärung an leicht auffindbarer Stelle ihres Internetauftritts zu platzieren
  • auf Ihrer Website an prominenter Stelle einen Kontakt für die Ausübung der im Kodex eingeräumten Rechte anzugeben
  • auf der eigenen Dienste-Website eine leicht verständliche Beschreibung ihres Dienstes zur Verfügung zu stellen
  • auf der eigenen Dienste-Website mit einem Vorlauf von mindestens einen Monat über geplante Aufnahmeverfahren in den genannten kreisfreien Städten und Landkreisen zu informieren
  • auf der eigenen Dienste-Website zu informieren, in welchen kreisfreien Städten und Landkreisen bereits Aufnahmen angefertigt wurden und ob das Bildmaterial bereits über das Internet zum Abruf bereit steht
  • Berechtigten die unbefristete Möglichkeit einzuräumen, die Unkenntlichmachung ihres Hauses, ihres Kfz-Kennzeichens oder ihres Gesichts ganz oder teilweise zu verlangen (Widerspruch)

Über eine Suchfunktion können Sie feststellen, ob Bilder ihres Hauses oder ihrer Wohnung von einem oder mehreren Diensten der Unterzeichner genutzt werden. Per Link gelangen Sie direkt zur Widerspruchsmöglichkeit der Anbieter, wo Sie bei Bedarf ein bestimmtes Haus, ein Gesicht oder ein KFZ-Kennzeichen unkenntlich machen können. Bürger, die über keinen Internetanschluss verfügen, können sich alternativ auch über eine kostenlose Telefonberatung informieren und sich zum Beispiel ein schriftliches Widerspruchsformular zuschicken lassen.

Das Widerspruchsformular in Papierform können Sie sich auch hier herunterladen.

Über mögliche Verstöße gegen den Kodex können Sie sich beim Verein Selbstregulierung Informationswirtschaft e.V. (SRIW) beschweren: www.sriw.de

Den vollständigen Wortlaut des Datenschutzkodex für Geodatendienste finden Sie hier.



Als unabhängige Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle überwacht der Verein die Einhaltung des Kodex und unterhält einen mit unabhängigen Experten besetzten Beschwerdeausschuss. Der Beschwerdeausschuss entscheidet über Verstöße und kann Sanktionen verhängen.

Persönliche Daten, die ihm Rahmen eines Widerspruchs- oder Beschwerdeverfahrens erfasst werden, werden ausschließlich zur Bearbeitung des Widerspruchs /der Beschwerde gespeichert. Nach Abschluss des Widerspruchs- bzw. Beschwerdeverfahrens werden die Daten nur noch zum Zwecke der Dokumentation einer ordnungsgemäßen Bearbeitung und zur eventuellen Lösung von Konflikten mit Interessen Dritter aufbewahrt. Eine Löschung der Daten erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Verjährung etwaiger Ansprüche.